Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Empiricon AG (nachfolgend Empiricon) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit der Durchführung von Befragungs- und Consultingprojekten. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, namentlich Offerten und Auftragsbestätigungen, gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Empiricon ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Empiricon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Empiricon oder mit der Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Angebote von Empiricon sind während der in der Offerte angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Sofern nichts anderes vermerkt ist, beträgt die Gültigkeitsdauer 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Empiricon erbringt ihre Leistungen sorgfältig und nach den anerkannten Regeln ihres Fachgebiets. Geschuldet ist eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
Der Kunde stellt Empiricon rechtzeitig und unentgeltlich sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf eine verspätete, unvollständige oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Empiricon. Daraus resultierender Mehraufwand wird nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet.
Rechnungen von Empiricon sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Empiricon ist berechtigt bei Projekten, Akontozahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
Vorbehaltlich von abweichenden Vereinbarungen verstehen sich die angegebenen Preise in Schweizer Franken.
Nein, sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. Spesen.
Als Spesen gelten Zusatzaufwendungen für Reisen ausserhalb der Stadt Bern (Tickets SBB ab Bern, 1. Klasse, zum Halbtax-Tarif) sowie allfällige Druck-, Verpackungs-, Versand- und Portokosten oder Übersetzungskosten. Spesen werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Vereinbarte Termine für Workshops und Schulungen sind verbindlich. Verschiebungen und Absagen bedürfen der Schriftform; die Mitteilung per E-Mail genügt. Massgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei Empiricon.
Bei Absage oder Verschiebung eines Workshops oder einer Schulung gelten, berechnet ab dem vereinbarten Durchführungstermin, folgende Entschädigungen:
Diese Beträge gelten als pauschalierte Entschädigung für den bei Empiricon anfallenden Aufwand und entgangenen Ertrag.
Bereits angefallener Vorbereitungsaufwand sowie bereits getätigte oder unwiderruflich gebundene Auslagen, etwa gebuchte Reise- oder Raumkosten, werden in jedem Fall zusätzlich verrechnet.
Absagen und Verschiebungen von Projekten bedürfen der Schriftform; die Mitteilung per E-Mail genügt. Massgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei Empiricon im Verhältnis zum vereinbarten Projektstart.
Bei Absage (Stornierung) eines Projekts gelten, berechnet ab dem vereinbarten Projektstart, folgende Stornokosten:
Bei einer Verschiebung des Projektstarts fällt keine zusätzliche Stornogebühr an. Empiricon verrechnet jedoch die bis zum Zeitpunkt der Verschiebung bereits erbrachten Leistungen sowie bereits getätigte oder unwiderruflich gebundene Auslagen. Wird das Projekt nach einer Verschiebung abgesagt, gelten die vorstehenden Stornokosten, berechnet ab dem neu vereinbarten Projektstart.
Die vorstehenden Beträge gelten als pauschalierte Entschädigung für den bei Empiricon anfallenden Aufwand und entgangenen Ertrag.
Empiricon bearbeitet Personendaten, die ihr im Rahmen eines Projekts überlassen oder erhoben werden, ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Kunden sowie ausschliesslich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Projektleistungen. Eine Verwendung dieser Personendaten für andere, insbesondere eigene Zwecke von Empiricon, ist – vorbehältlich der Benchmark-Nutzung gemäss Ziffer 8 – ausgeschlossen.
Empiricon trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und verpflichtet die eingesetzten Mitarbeitenden sowie beigezogene Dritte auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit.
Rohdaten eines Projektes werden nach Abschluss des Projekts anonymisiert oder gelöscht, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Der Kunde bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Projektes, insbesondere für die Information der Befragungs-/Projektteilnehmenden, verantwortlich.
Soweit die Parteien eine Bearbeitung im Auftrag im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung vereinbaren, gehen die Bestimmungen einer allfälligen separaten Auftragsbearbeitungsvereinbarung der Datenschutzerklärung von Empiricon (Datenschutz) und diesen AGB vor.
In Abweichung von der in Ziffer 7 geregelten Zweckbindung und als ausdrücklich vereinbarte Ausnahme vom Verbot der Nutzung für eigene Zwecke, ist Empiricon berechtigt aggregierte, d.h. anonymisierte Umfragewerte aus der durchgeführten Befragung in ihre eigene Benchmark-Datenbank zu überführen und für Benchmark-Zwecke zu verwenden.
Gegenstand der Benchmark-Nutzung sind ausschliesslich Umfragewerte, d.h. die im Rahmen der Befragung erstellten Auswertungen.
Die Benchmark-Nutzung erfolgt unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen:
Soweit die in die Benchmark-Datenbank überführten Werte vollständig anonymisiert sind, liegen keine Personendaten mehr vor. Empiricon ist berechtigt, die Benchmark-Datenbank auch über die Dauer des einzelnen Projektvertrags hinaus zu führen und zu nutzen; die anonymisierten Benchmark-Werte können auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in der Benchmark-Datenbank verbleiben.
Die projektspezifische Auswertung für den Kunden einerseits und die Benchmark-Nutzung durch Empiricon andererseits sind klar voneinander zu unterscheiden. Die Benchmark-Nutzung lässt die vertraglich geschuldete projektspezifische Leistung für den Kunden unberührt.
Der Kunde prüft die abgelieferten Ergebnisse, Auswertungen und Berichte nach Erhalt und zeigt allfällige Mängel innert 14 Tagen seit Ablieferung schriftlich an. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln erbringt Empiricon innert angemessener Frist eine Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 10.
Empiricon haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Empiricon betragsmässig auf das im betreffenden Projekt vereinbarte Honorar (exkl. MWST und Spesen) beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Wird Empiricon durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, namentlich höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Pandemien oder den Ausfall von Kommunikationsnetzen, an der Leistungserbringung gehindert, ruhen ihre Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung. Ansprüche des Kunden wegen daraus resultierender Verzögerungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits vorbekannt waren oder von ihr unabhängig erarbeitet wurden, oder die aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die zulässige Benchmark-Nutzung gemäss Ziffer 9 gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeit.
An den von Empiricon im Rahmen des Projekts erstellten Auswertungen, Berichten und Handlungsempfehlungen erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigenen, internen Zwecke des Kunden.
Die von Empiricon entwickelten Methoden, Modelle, Frameworks, Fragebogen, Benchmark-Systematiken, Vorlagen, Tools sowie das zugrunde liegende Know-how bleiben ausschliessliches geistiges Eigentum von Empiricon. Kundenspezifisch entwickelte Ergebnisse und Projektergebnisse dürfen vom Kunden für eigene interne Zwecke uneingeschränkt genutzt werden. Empiricon bleibt berechtigt, die im Projekt gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Methoden und Erfahrungen sowie anonymisierte und nicht kundenspezifische Bestandteile für eigene Zwecke und in anderen Projekten weiterzuentwickeln und zu verwenden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Empiricon ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert vier Wochen seit Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch erhebt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Abtretung von Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Empiricon.
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bern (Schweiz). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.